Bei dem Bericht über die Wölfe handelt es sich um einen Aprilscherz.

Obwohl es sich nur um einen Aprilscherz handelte, kam es zu einer Diskussion um das Zurverfügungstellen von einem umzäunten „Auslaufplatz für Hunde“, wo diese sich frei bewegen können.

 

Der Wolf ist zurück im Arnsberger Wald. Bereits Anfang März hatte ein Jäger einen Wolf im Bereich Rumbeck entdeckt. Nachforschungen des Umweltbundesamtes haben nun ergeben, dass es sich um ein ganzen Rudel bestehend aus sechs Wölfen, darunter vier Jungwölfen, handelt. Die Wölfe sind vermutlich auf Grund der schlechten Witterungsverhältnisse über Hessen in die sauerländer Wälder eingewandert.
Nach Aussage des staatlichen Umweltamtes der Bezirksregierung Arnsberg stellt der Wolf für Menschen keine Gefahr dar. Sollten Sie im Arnsberger Wald einen Wolf begegnen, sollten Sie nicht weglaufen, sondern stehenbleiben. Es ist auch möglich den Wolf durch Geräusche oder großen Gesten zu vertreiben. Das Anfassen oder Füttern ist aber nach Aussage der Behörde zu unterlassen.
Allerdings können Wölfe für Hunde eine Gefahr darstellen, da Hunde von Wölfen als Reviereindringling gesehen werden. Deshalb hat die Stadt Arnsberg eine Verordnung erlassen, dass im gesamten Stadtgebiet eine Leinenpflicht besteht. Hunde sind dann auch außerhalb des Waldes, egal ob inner- oder außerorts an der kurzen Leine zu führen. Damit soll verhindert werden, dass die Wölfe Hunde reißen und sich damit ggf. mit gefährlichen und für die Wölfe tötlichen Krankheiten anstecken. Da die Waldgebiete in Arnsberg immer wieder unterbrochen werden, ist davon auszugehen, dass sich das Wolfsrudel um von einen Waldstück ins nächste zu gelangen, kurzfristig auch auf Feldwegen oder Straßen fortbewegen wird. Deshalb gilt die strenge Leinenpflicht auch außerhalb von Waldgebieten im gesamten Stadtgebiet. Ein Verstoß gegen diese Leinenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe von 500,00 Euro beim erstmaligen Verstoß und 2.000,00 Euro beim wiederholten Verstoß geahndet. Bei dreimaligen Verstößen gegen die neue Leinenpflicht, wird der Hund dem Halter entzogen. Die Kosten der Unterbringung in einem Tierheim hat dann der Halter zu tragen.
Autofahrern wird geraten, das Fernlicht auszuschalten, wenn sie einen Wolf begegenen. Bei einem Unfall mit einem Wolf, wird geraten, im Auto sitzen zu bleiben, da nicht auszuschließen ist, dass ein verletzter Wolf „zuschnappen“ könnte. Es sind die Polizei oder ein Förster zu informieren.

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