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Am Mittwoch um 16:30 Uhr musste ein 60 Jahre alter Taxifahrer eine unfreiwillige Pause einlegen. Der Mann war mit Fahrgästen auf der Möhnestraße in Neheim unterwegs. Plötzlich wurde der Berufskraftfahrer von einem Laserstrahl geblendet. Da er durch diese Blendung für einige Minuten eine verminderte Sehschärfe hatte, musste er die Taxifahrt aus Sicherheitsgründen unterbrechen. Erst nachdem die Blendung abgeklungen war, konnte er seine Fahrgäste an deren Ziel bringen. Zwei Kinder im geschätzten Alter zwischen 10 und
12 Jahren hatten sich am Straßenrand auf Höhe der Hausnummer 135 befunden und den Autofahrer mit einem Laserpointer geblendet.
 
In diesem Fall ist es durch die richtige und schnelle Reaktion des Taxifahrers nicht zu einem Verkehrsunfall gekommen. Allerdings fallen solche Blendung mit einem Laserpointer definitiv nicht unter die Stichwörtern “Kavaliersdelikt” oder “dummer Streich”. Abgesehen für die offensichtlichen Gefahren für die Opfer der Attacken und für Unbeteiligte liegt in solchen Fällen strafrechtlich der Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung und eines möglichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vor.

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