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Hochsauerland/Arnsberg. Alle gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen haben noch bis zum 31. März die Möglichkeit, einen Antrag auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen zu stellen. Seit 2017 gilt zudem auch für die Projektförderung das sogenannte „vereinfachte Verfahren“: Hierbei brauchen Selbsthilfegruppen ebenfalls für ihre Projekte künftig nur noch einen Antrag stellen – so wie bei der Pauschalförderung an die jeweils federführende Kasse und nicht, wie bisher, bei den einzelnen Krankenkassen.

Auch die Projektanträge sollten bis zum 31. März des laufenden Jahres gestellt werden, um in der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung des Fördergremiums der Krankenkassen/Krankenkassenverbände Berücksichtigung zu finden.

Die Anträge für Selbsthilfegruppen des Hochsauerlandkreises sind in diesem Jahr zu richten an die Knappschaft, Herrn Torsten Klotz, Heinrich-Cordes-Platz 4, 57368 Lennestadt.

Weitere aktuelle Informationen sowie ein Download der Antragsformulare für die kassenartenübergreifende sowie auch die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung sind im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de möglich. Auskunft erteilt auch die AKIS im HSK per Tel. 02932 201-2270 oder per E-Mail an [email protected].

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