Hochsauerlandkreis. Alle gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen haben noch bis zum 31. März die Möglichkeit, einen Antrag auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen zu stellen.

Die Anträge für Selbsthilfegruppen des Hochsauerlandkreises sind in diesem Jahr zu richten an die Knappschaft, Herrn Torsten Klotz, Heinrich-Cordes-Platz 4, 57368 Lennestadt.

Weitere aktuelle Informationen sowie ein Download der Antragsformulare für die kassenartenübergreifende (Pauschalförderung) sowie auch die kassenindividuelle (Projektförderung) Selbsthilfeförderung sind im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de möglich.

Auskunft erteilt auch die Selbsthilfekontaktstelle für den Hochsauerlandkreis unter Tel. 02932 201-2270 oder per E-Mail an [email protected].

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