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Arnsberg. Nachdem aufgrund des Verhaltens der städtischen Gleichstellungsbeauftragten Petra Blesel von Seiten einiger Fraktionen rechtliche Bedenken hinsichtlich der Wahrung der gebotenen Neutralität vorgebracht wurden, liegen nun die Ergebnisse des von der Verwaltung beauftragten externen Rechtsgutachtens vor. Dieses kommt zu dem Schluss, „dass keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken bestehen, wenn die Gleichstellungsbeauftragte gemeinsam mit politischen Interessensgruppen und Parteien öffentliche Veranstaltungen organisiert, die sich mit frauenpolitischen Belangen befassen.“

Das Gutachten stellt weiter dar, dass hierbei darauf zu achten ist, dass sämtlichen daran interessierten Vereinigungen die Möglichkeit gegeben wird, derartige Aktionen in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten zu organisieren. Ähnliches betreffe die Verwendung öffentlicher Mittel in diesem Zusammenhang sowie alle weiteren Unterstützungsleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung städtischer Räumlichkeiten, die ebenfalls allen Kooperationspartnern in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden müssen. Inwieweit diese Akteure dann die Optionen tatsächlich in Anspruch nehmen, sei für die Wahrung des Neutralitätsgebotes irrelevant, so das Gutachten.

Hintergrund: Die städtische Gleichstellungsbeauftragte Petra Blesel hatte in Kooperation mit der CDU Arnsberg eine Veranstaltung zum Thema „Politik ist keine Frauensache! Oder? Aus Frauenperspektive gestalten“ im Rahmen der Reihe „Frau.Macht.Politik.“ organisiert. Die zunächst in den sozialen Medien veröffentlichte Werbung der CDU führte zu Irritationen bei den beschwerdeführenden Parteien. Hier war nicht ersichtlich, ob es sich um eine parteiinterne oder eine städtische Veranstaltung der Gleichstellungsstelle der Stadt Arnsberg handelt. Daraufhin kam es zu einer Anfrage bezüglich der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen dieser Veranstaltung und deren Neutralität.

Im Zusammenhang mit der dargestellten Kritik verzichtete Petra Blesel vorsorglich auf eine Teilnahme an der Veranstaltung, um den Ergebnissen des von der Verwaltung beauftragten externen Rechtsgutachtens nicht vorzugreifen. Mit der externen rechtlichen Prüfung wurde eine neutrale Klärung des Sachverhalts herbeigeführt, der allen Beteiligten Klarheit und Sicherheit verschafft auch für die zukünftige Zusammenarbeit.

Zwischenzeitlich erfolgte ein klärendes Gespräch zwischen den Beschwerdeführenden und der Gleichstellungsstelle. Die Gleichstellungsbeauftragte teilte mit, dass eine öffentliche Entschuldigung nicht erforderlich ist und der Fokus auf eine erfolgreiche, zukunftsorientierte Arbeit gerichtet sein sollte.

„Die Gleichstellungsstelle macht eine herausragende und wichtige Arbeit. Gut, wenn die Irritationen ausgeräumt wurden und rechtliche Klarheit herrscht. Die Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten mit dem Verwaltungsvorstand und mit mir ist von gegenseitigem Respekt und gemeinsamer klarer Zielsetzung geprägt. Dazu gehört auch das beiderseitige Ziel, neutral und wertschätzend mit den politischen und gesellschaftlichen Akteuren umzugehen. Dass hier Irritationen entstanden sind, ist bedauerlich, aber kann passieren. Umso wichtiger ist ein gemeinsamer Austausch. Dieser ist jetzt erfolgt und Irritationen wurden geklärt. Es ist uns allen wichtig, dass die Inhalte im Vordergrund stehen. Wir als Verwaltung, Vorstand und Gleichstellung, stehen da geschlossen zusammen und gehen den erfolgreichen Weg der Gleichstellungsstelle gemeinsam mit der Politik weiter“, so Bürgermeister Bittner und Gleichstellungsbeauftragte Petra Blesel.

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