In letzter Zeit häufen sich die Anzeigen gegen meist jugendliche Zweiradfahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Erlöschens der Betriebserlaubnis durch Demontage der Sitzbankverkürzungen bei gedrosselten Kleinkrafträdern, so das Verkehrskommissariat Arnsberg. Wenn Kleinkrafträder zu Mofas gedrosselt werden, ist es meist vorgeschrieben, die Sitzbank zu verkürzen, weil das ein Grundmerkmal eines Mofas ist. Das gilt aber nicht bei allen Modellen. Ortsansässige Zweiradhändler teilten mit, dass einige Hersteller beim Einbau von Originaldrosselsätzen eine Verkürzung der Sitzbank nicht zwingend vorschreiben. Anders sieht das allerdings bei Nachrüstsätzen aus dem Zubehörhandel aus. Hier sind meist Sitzbankverkürzungen nötig. Das Verkehrskommissariat ruft Eltern und jugendliche Zweiradfahrer zur Aufmerksamkeit auf. Sie sollten sich beraten lassen, wenn sie sich nicht sicher sind oder aufmerksam die Betriebserlaubnis und Drosselbescheinigung lesen. Denn Verstöße ziehen eine Anzeige gegen Fahrzeugführer und -halter – und das sind in den meisten Fällen die Eltern – nach sich. 

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