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{mosimage}Ist Ihr Auto wintertauglich?
Behalten die Wetterfrösche Recht, steht dem Sauerland am Wochenende ein Wintereinbruch bevor. Der Deutsche Wetterdienst meldet für Freitag verbreitet Niederschläge, die auch in tieferen Lagen in Schnee übergehen sollen und für Schneehöhen von 10 bis 30 cm sorgen können. Zudem warnt der Wetterdienst vor starkem Wind und der Gefahr von Schneeverwehungen.
 
>> Der Deutsche Wetterdienst hat ab 14 Uhr eine Unwetterwarnung für den Hochsauerlandkreis herausgegeben << 

Anhand dieser Vorhersagen rechnet die Polizei am Wochenende auf den Straßen im HSK mit winterlichen Verkehrsverhältnissen, bittet die Verkehrsteilnehmer, sich darauf einzustellen und weist auf den § 2 (3) der Straßenverkehrsordnung hin:
Diese Bestimmung verpflichtet alle Kraftfahrzeugführer ihre Fahrzeuge wintertauglich zu machen Dazu zählen insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Mit dieser Vorschrift soll insbesondere dem bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen auftretenden Missstand begegnet werden, dass Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ausdrücklich klargestellt wird auch die Pflicht, bei plötzlich eintretenden winterlichen Wetterverhältnissen und unzureichender Winterausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten.
Wegen der insgesamt gleichlautenden Wettervorhersagen wird die Polizei im HSK in den kommenden Tagen die häufig geäußerte Ausreden wie: „…mit dem Wetter war ja nicht zu rechnen.“, „…das konnte ich ja nicht ahnen.“, „…meine Sommerreifen sind so gut wie neu.“ oder „… ich habe erst kommende Woche einen Termin beim Reifenhändler.“ grundsätzlich nicht akzeptieren. Wer die Vorschriften auf die leichte Schulter nimmt, evtl. deswegen sogar für Verkehrsbehinderungen sorgt, muss mit dem Griff ins Portmonee rechnen:
Für die Ahndung von Zuwiderhandlungen ist für den Grundtatbestand, also die reine Verletzung der neuen Verhaltensvorschrift, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 € vorgesehen. 
Eine Geldbuße von 40 €, die auch die Eintragung eines Punktes im Flensburger Verkehrszentralregister nach sich zieht, droht, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Um ohne Beanstandungen durch den Winter zu kommen, empfehlen wir deswegen dringend:
– ist Ihr Fahrzeug wintertauglich? Überprüfen Sie die Bereifung (die Profiltiefe sollte mindestens noch 4 mm betragen. Winterreifen bieten schon ab 7 Grad besseren Grip und Fahrsicherheit), die Beleuchtung, die Scheibenwischer und den Frostschutzanteil der Scheibenwaschanlage, 
– passen Sie Ihre Geschwindigkeit immer den Straßenverhältnissen an. Also – runter vom Gas! Auch Sie müssen sich erst wieder an die winterlichen Bedingungen gewöhnen,
– stehen Sie morgens etwas eher auf und machen Sie ihr Auto schnee- und eisfrei. Sehschlitze reichen nicht aus!
Mit diesen Tipps wünscht die Polizei allzeit gute Winterfahrt. Fahren Sie bitte vorsichtig – immer!

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