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Arnsberg. Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtagswahl am 9. Mai 2010 werden in dieser Woche per Post verschickt. Zum Wochenende, spätestens aber Anfang der nächsten Woche  sollten die Karten bei den Wahlberechtigten angekommen sein. Rund 59.000 Arnsberger sind Wahlberechtigt.
Wer bis zum 18. April keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber meint wahlberechtigt zu sein, sollte sich entweder in den Stadtbüros oder im zentralen Wahlbüro im Rathaus, Kurt-Schumacher-Saal, melden.
Vom 19. April bis zum 23. April besteht die Möglichkeit zur Einsicht in das Wählerverzeichnis in allen Stadtbüros und im Wahlbüro im Rathaus.
Ab Mitte nächster Woche (15.KW) können vom städtischen Wahlbüro Briefwahlunterlagen ausgegeben werden oder auf dem Postweg verschickt werden. Der Antrag auf Briefwahl kann durch das Ausfüllen des Formulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, per Online-Antrag oder mit dem Formular zum Herunterladen im Internet unter www.arnsberg.de erfolgen.
Eine Alternative ist die Direktwahl in den Stadtbüros oder im Wahlbüro. Dort werden Wahlschein und Unterlagen für die Wahl an Ort und Stelle ausgehändigt. Für die Direktwahl werden neben der Wahlbenachrichtigung auch der Personalausweis oder der Reisepass benötigt.
Falls Unterlagen von einer dritten Person abgeholt werden, ist eine Vollmacht notwendig.
Blinde und sehbehinderte Personen können kostenlose Wahlhilfen unter 01805-666 456 (0,14 ?/min. aus dem Festnetz  bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW anfordern.
Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine erhalten ihre Wahlhilfen automatisch.
Ein besonderer Stichtag ist der 4. April 2010. Für Personen, die ab 4. April umziehen, können sich Auswirkungen auf das Wahlrecht ergeben. Bei Umzügen innerhalb von Nordrhein Westfalen bleibt das Wahlrecht in der Wegzugsgemeinde. Mit einem entsprechenden Antrag bis 18. April kann das Wahlrecht in der Zuzugsgemeinde ausgeübt werden. In der Zeit vom 19. April bis 23. April ist dies nur noch durch Einspruch gegen das Wählerverzeichnis möglich.
Wer in der Zeit vom 4. April bis 23. April von einem anderen Bundesland mit dem Hauptwohnsitz nach Nordrhein Westfalen zieht, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Umzug planen, können sich vorab im zentralen Wahlbüro oder in den Stadtbüros informieren. Dort liegt auch entsprechendes Infomaterial aus.

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