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Den Anfang machte ein 35-jähriger Pkw-Fahrer. Dieser fiel auf der L 732 von Bergheim kommend am Steuer seines Pkw einer Streife auf. Da die Beamten wussten, dass dem Neheimer der Führerschein per Gerichtsbeschluss entzogen worden war,

sollte er angehalten werden. Der 35-Jährige bemerkte dies und versuchte, dem Streifenwagen zu entkommen. Er beschleunigte seine Fahrweise, bog von der Landstraße ab und parkte hinter einer Firmenhalle. Als der Streifenwagen dort eintraf, saß der 35-Jährige auf dem Beifahrersitz. Eine andere Person befand sich nicht im Pkw. Der 35-Jährige bestritt den Pkw gefahren zu sein. Er wurde dennoch angezeigt.
Abends stoppte eine Polizeistreife einen 61-jährigen Pkw-Fahrer auf der Graf-Gottfried-Straße, weil er an einem Kreisverkehr ein Stopp-Zeichen missachtete. Bei der Kontrolle konnte Neheimer keinen Führerschein vorweisen. Vielmehr musste er einräumen, dass ihm dieser im Februar 2010 entzogen worden war. Zu der Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des missachtete Stopp-Zeichens kam somit noch eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Führerschein.
Am späten Abend sollte auf der Straße Am Schindellehn ein Motorroller angehalten werden, da der Sozius ohne Helm mitfuhr. Der Rollerfahrer reagierte nicht auf die Anhaltezeichen, sondern bog auf einen schmalen Fußweg ab, den der Streifenwagen nicht befahren konnte und flüchtete. Da die Beamten das Kennzeichen abgelesen hatten, erwarteten sie den Rollerfahrer wenig später zu Hause. Der 17-Jährige gab den Vorfall spontan zu. Er räumte auch sofort ein, dass das Kennzeichen nicht zu seinem Roller, sondern zu dem seiner Mutter gehörte, da sein Roller nicht angemeldet und nicht versichert sei. Den für seinen Motorroller erforderlichen Führerschein der Klasse M besaß er ebenfalls nicht, so dass er wegen des Kennzeichenmissbrauchs, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Fahrens ohne Führerschein angezeigt wurde.

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