FahrradArnsberg. Die Stadt Arnsberg hat in der Einfahrt zur Fahrradstraße am Rathausplatz einen Fahrbahnteiler installiert. Dieser ist so positioniert, dass nur Radfahrer ihn passieren können. Damit will die Stadt den verbotenen Einfahrten von Kraftfahrzeugen entgegen wirken. 

Die Fahrradstraße wurde eingerichtet, weil es auf diesem Teil des RuhrtalRadweges immer wieder zu Konflikten zwischen Autofahrern und Radfahrern sowie zu Beinaheunfällen kam. Auch deshalb hat die Stadt Arnsberg neue Besucherparkplätze auf der „Autobahnseite“ des Rathauses markiert.
Generell ist in Fahrradstraßen motorisierter Fahrzeugverkehr verboten. Lediglich bei Freigabe der Fahrradstraße durch ein entsprechendes Zusatzzeichen, wie zum Beispiel “Anlieger frei”, ist das Befahren der Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt. Gleichzeitig darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Auch dürfen Radfahrer nebeneinander fahren und müssen für den Kraftfahrzeugverkehr keinen Platz machen.
Im vorliegenden Fall ist die Fahrradstraße nur am östlichen Ende für Anlieger freigegeben und mit dem Auto nur bei Umrundung des Rathauses befahrbar. Dadurch konnte die Fahrzeugfrequenz auf diesem über die Fahrradstraße führenden Abschnitt des RuhrtalRadweges deutlich verringert werden.

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