Arnsberg / Hochsauerlandkreis – Auch das Sauerland bleibt leider von der aktuellen Horrorclown-Welle nicht verschont. Am Dienstagabend gegen 18.15 Uhr wurde ein Horrorclown auf der Straße „Zu den Drei Bänken“ in Neheim gesehen. Im Bereich des dortigen Grillplatzes sprang der Täter auf die Straße und versuchte einen 15-jährigen Radfahrer zu erschrecken. Der Fahrradfahrer setzte jedoch seine Fahrt unbeirrt fort. Der Täter lief noch einige Meter hinterher, gab dann aber auf. Der Jugendliche fuhr weiter nach Hause und verständigte von dort die Polizei. Eine direkt eingeleitete Fahndung verlief ohne Erfolg.
Die Polizei gibt folgende Hinweise und Verhaltensregeln bei einem möglichen Aufeinandertreffen mit einem Horrorclown: Die Horrorclowns haben sich offenbar zum Ziel gesetzt, unbeteiligte Passanten zu erschrecken. Dabei kommt es immer wieder auch zu gewalttätigen Angriffen. Hierbei handelt es sich um einen Trend, der in den USA seit mehreren Jahren bekannt ist und nunmehr vermehrt auch in Deutschland anzutreffen ist. Die Maskierung als Clown bewirkt, dass es in der Regel keine Hinweise auf die Identität des Angreifers gibt.
Die Polizei ist daher auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Zur weiteren Erkenntnisgewinnung, die zur Aufklärung von Straftaten führen kann, zählen auch Hinweise zu Fluchtrichtungen und weitere Detailangaben. In Einzelfällen wird berichtet, dass die unbekannten Angreifer Waffen mit sich führen.
Beachten Sie bitte in jedem Fall die allgemeinen Hinweise der Polizei:
-Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
-Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe, dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“.
-Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohliche Gruppen von Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über „110“ zu verständigen!
Es kursieren jedoch auch Falschmeldungen, sogenannte Fakemeldungen. Daher gilt: Lassen Sie sich nicht durch Meldungen in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Hierunter sind unter anderem auch sogenannte „Prank-Videos“ („prank“ aus dem Englischen für „Streich“ oder „Schabernack“) zu finden. Ein zusätzliches Teilen solcher Videos kann weitere Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bittet die Polizei, dass Sie solche Videos nicht teilen. Kommentare in den sozialen Netzwerken und zu Online-Presseveröffentlichungen rufen verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber den vermeintlichen als Clowns verkleideten Angreifern auf. Die Polizei warnt ausdrücklich vor Selbstjustiz. Sie ist in allen Fällen strafbar. Nicht jede als Clown verkleidete Person will Sie tatsächlich angreifen. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im „bloßen“ Erschrecken und hat lange Tradition, insbesondere um die Zeit des 31. Oktober eines Jahres (Halloween). Auch das bloße Erschrecken kann schon strafrechtlich relevante Konsequenzen haben, wenn sich der so Erschreckte als Folge z. B. verletzt.