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Arnsberg. In den kommenden Tagen verschickt die Stadt Arnsberg über 30.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Den Bescheiden liegt die Kurzinformation Abgaben 2020 bei.
Die Grundstückseigentümer, die einen Anspruch auf Gewährung der Abfallgebührenermäßigung für 2019 haben, wurden von Amts wegen ermittelt. Ein entsprechender Antrag ist nicht erforderlich. Die Ermäßigung wird bereits auf dem Jahresbescheid 2020 über die Grundbesitzabgaben berücksichtigt. Die Voraussetzungen für die Abfallgebührenermäßigung sind in der dem Bescheid beigefügten Kurzinformation erläutert.
Weitere Informationen zum Versand der Grundbesitzabgabenbescheide stehen online unter www.arnsberg.de/steuern zur Verfügung.
Rückfragen zu den Bescheiden beantwortet der Fachdienst Steuern. Der zuständige Sachbearbeiter wird im Bescheid genannt.
Trotz der Einbindung aller Mitarbeiter im Fachdienst Steuern in die Telefonhotline kann es zu Wartezeiten und Nichterreichbarkeit kommen, wenn alle Mitarbeiter im Gespräch sind. Die Stadtverwaltung bittet diesbezüglich um Verständnis.

Der Fachdienst Steuern ist auch über die E-Mail Adresse [email protected] und über die Fax-Nummer 02932 201 1864 zu erreichen.

Fragen bezüglich der Abfallgebühren/Leerungen können direkt an die Technischen Dienste gerichtet werden.

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