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Basisbetrieb der Finanzsoftware ermöglicht Erstellung der Jahresbescheide zum Grundbesitz 2024 in den kommenden Tagen

Arnsberg. In den kommenden Tagen verschickt die Stadt Arnsberg über 30.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Durch den Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT ist die auch Stadt Arnsberg stark betroffen. Der nun zur Verfügung gestellte Basisbetrieb der Finanzsoftware ermöglicht jedoch die Erstellung der Jahresbescheide Grundbesitz 2024 auf der Datengrundlage von Mitte Oktober 2023.

Leider sind noch nicht alle Datenübermittlungen, z.B. von der Abfallwirtschaft und vom Finanzamt Arnsberg wieder aktiv. Sobald diese wieder funktionsfähig sind, werden die ausstehenden Änderungen schnellstmöglich nachgeholt. Von diesbezüglichen Rückfragen bittet die Stadtverwaltung daher zunächst abzusehen.

Fälligkeit der Zahlungen auf 1. März verschoben

Bis zur Verarbeitung der Änderungen sollen die auf dem Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten gezahlt werden. Die erste Fälligkeit der Grundbesitzabgaben wurde aufgrund der Umstände vom 15. Februar 2024 auf den 1. März 2024 verschoben. Sollte es zu einer Überzahlung kommen, wird diese umgehend bei Vorliegen des Änderungsbescheides verrechnet oder erstattet. Die Stadt Arnsberg bittet um Verständnis für dieses Vorgehen. Den Bescheiden liegt die Kurzinformation „Abgaben 2024“ bei, auf der Erläuterungen zum Verfahren nachzulesen sind.

Kurzinformation „Abgaben 2024“ liegt bei

Grundstückseigentümer, die einen Anspruch auf Gewährung der Abfallgebührenermäßigung für 2023 haben, wurden von Amts wegen ermittelt. Ein entsprechender Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die Ermäßigung wird bereits auf dem Jahresbescheid 2024 über die Grundbesitzabgaben berücksichtigt.

Die Voraussetzungen für die Abfallgebührenermäßigung sind ebenfalls in der dem Bescheid beigefügten Kurzinformation erläutert.

Wichtige Formulare auf der Not-Homepage

Wichtige Formulare sind auf der Not-Homepage www.stadtverwaltung-arnsberg.de/fachdienst-steuern/ zu finden. Weitere Informationen zum Versand der Grundbesitzabgabenbescheide stehen voraussichtlich ab Ende Februar 2024 online unter www.arnsberg.de/steuerbescheid bzw. www.arnsberg.de/steuern zur Verfügung. Rückfragen zu den Bescheiden beantwortet der Fachdienst Steuern (Sachbearbeiter:in lt. Bescheid).

Stadt bittet um Geduld bei der Telefon-Hotline

Trotz der Einbindung aller Mitarbeitenden im Fachdienst Steuern in die Telefonhotline kann es zu Wartezeiten bzw. Nichterreichbarkeit kommen, wenn alle Mitarbeitenden im Gespräch sind. Die Stadtverwaltung bittet diesbezüglich um Verständnis.

Der Fachdienst Steuern ist auch über die FAX-Nummer 02932 201 1864 und die E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen. Bei Nutzung der E-Mail-Adresse ist ggfs. eine Telefonnummer anzugeben, da die Verwaltung aufgrund des Steuergeheimnisses und der Datenschutzgrundverordnung nicht per Mail sondern nur telefonisch oder schriftlich (per Brief) antworten darf.

Fragen zu Abfallgebühren und Leerungen bei der Abfallwirtschaft

Fragen ausschließlich bzgl. Abfallgebühren/Leerungen/Sammelgefäßen können direkt an die Technischen Dienste, Abfallwirtschaft der Stadt Arnsberg, Tel. 02932 / 201-4120, [email protected] gerichtet werden.

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