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Wahlberechtigte Deutsche müssen sich bis zum 26. Januar registrieren lassen

Arnsberg. In gut zwei Wochen findet am 07. Februar die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Arnsberg statt. Über den Integrationsrat können Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund die Integrations- und die Kommunalpolitik in Arnsberg aktiv mitgestalten. Neben den Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind auch alle Eingebürgerten wahlberechtigt, die nach dem 6. Februar 2005 deutsche Staatsbürger wurden sowie alle Spätaussiedler, die nach diesem Stichtag eine Spätaussiedlerbescheinigung erhalten haben. Die Stadtverwaltung hat bereits allen ausländischen Bürgerinnen und Bürgern ihre Wahlbenachrichtigungen zugeschickt. Sie können damit automatisch wählen gehen. Deutsche Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund müssen sich jedoch in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn sie an der Wahl teilnehmen wollen. Daher ruft die Stadtverwaltung ausdrücklich alle wahlberechtigten Bürger auf, an der Wahl teilzunehmen und weist darauf hin, dass sich wahlberechtigte deutsche Staatsbürger nur noch bis zum 26. Januar in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem 6. Februar 2005 erworben hat, kann bis zum 26. Januar 2010 einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis stellen. Dazu müssen potenzielle Wählerinnen und Wähler ihre Wahlberechtigung nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Einbürgerungsurkunde bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung. Außerdem müssen die möglichen Wählerinnen und Wähler mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens 16 Tage vor dem Wahltermin in Arnsberg mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Der Antrag kann vorab im Internet unter www.arnsberg.de/wahlen heruntergeladen oder im Wahlbüro direkt ausgefüllt und abgegeben werden.
Das Wahlbüro befindet sich im Stadtbüro Neheim, Raum 119, Schwester-Aicharda-Straße 12, 59755 Arnsberg.

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