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Arnsberg/Köln. Seit dem Jahr 2001 gibt es einen europäischen einheitlichen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen. Parkausweise, die vor dem Jahre 2001 ausgestellt wurden, werden zum 31.12.2010 ungültig.
Wer ab dem 01.01.2011 mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es ist daher allen schwerbehinderten Menschen, die einen alten Parkausweis besitzen, zu raten, frühzeitig einen neuen Parkausweis bei der jeweiligen zuständigen Kommune zu beantragen und nicht mit dem Antrag bis zum Jahresende zu warten.
Der Antrag wird bei den Bürgerdiensten gestellt. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • – Schwerbehindertenausweis
  • – Passbild
  • – gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • – der alte Parkausweis

Schwerbehinderten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, der den Vermerk aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) enthält, wird der EU-einheitliche Parkausweis sofort ausgestellt. Bei Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen ohne Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis werden die
Angaben durch das Amt für versorgungsrechtliche Angelegenheiten überprüft. Erst dann wird ein entsprechender Ausweis ausgestellt.

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