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Arnsberg. Der Winter ist mit dem ersten dauerhaften Schneefall in die Stadt eingekehrt und daher erhalten auch die Pflichten für den städtischen und auch den privaten Winterdienst Aktualität.

Damit Schnee und Eis auf den öffentlichen Wegen nicht zur Unfallfalle werden, räumen die Mitarbeiter der Technischen Dienste Arnsberg die Fahrbahnen frei und streuen bei Glatteis. Zunächst kommen die Hauptverkehrsstraßen und Brücken an die Reihe und dann geht es nach einer Prioritätenliste weiter, die sich in drei Dringlichkeitsstufen gliedert. Daher kann es mitunter etwas länger dauern, bis die Straßen geräumt sind. Alle Straßen gleichzeitig zu räumen ist leider unmöglich.
Alle Bürger können einen schnellen Räumdienst unterstützen, indem sie ihre Autos so parken, dass der Streuwagen die Straßen mit seinem breiten Räumschild auch durchfahren kann.

Auch die Bürger selbst haben Winterdienstpflichten. Die häufigsten Fragen dazu sind:

Wer muss Schnee räumen?
Für die Gehwege hat die Stadt Arnsberg per Satzung die Verantwortung auf die Anlieger übertragen. Soweit die Stadt Arnsberg selbst Anlieger ist, hat sie auch für die Sicherheit zu sorgen. In Miethäusern können die Vermieter die Räumpflicht auf die Mieter übertragen.

Wann und wie oft muss geräumt werden?
Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden.
Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn Sie am nächsten Morgen räumen und/oder streuen; sonn- und feiertags reicht es, wenn Sie die Arbeiten bis 9 Uhr erledigt haben.

Wo und wie viel muss geräumt werden?
Die Gehwege müssen in einer Breite von 1,20 m von Schnee und Eis freigehalten werden. Dies soll sicherstellen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können.
Sofern kein eigenständiger Gehweg vorhanden ist, gilt die Winterdienstpflicht für eine entsprechende Gehbahn von 1,20 m Breite ab begehbarem Straßenrand.

Wie muss geräumt oder gestreut werden?
Räumen heißt den Schnee wegschieben – bitte nicht auf die Fahrbahn, sondern auf Ihr Grundstück (Randbereich) oder Gehweg-/ Fahrbahnrand. Anschließend muss der geräumte Bereich –  wenn nötig – mit abstumpfenden Mittel, also Sand oder Granulat möglichst rutschfest gemacht werden.

Darf Salz verwendet werden?
Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur erlaubt bei Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an gefährlichen Stellen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.

Muss auch bei Blitzregen und Dauerschnee geräumt werden?
Streupflicht bedeutet nicht, dass bei jeder Schneeflocke sofort die Schneeschippe in die Hand genommen werden muss. Es sollte sich alles im Rahmen des Zumutbaren abspielen. Jeder Verkehrsteilnehmer  muss im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen und Vorsicht walten lassen.

Was tun, wenn man krank oder berufstätig ist oder aus sonstigen Gründen den Winterdienst nicht selbst vornehmen kann?
Alte, Kranke, Urlauber oder Berufstätige haben oft nicht die Möglichkeit, der Räumpflicht nachzukommen. Doch auch für sie gilt, was für andere gilt: Die Gehwege müssen geräumt werden. Da müssen dann andere Personen oder gar eine private Firma beauftragt werden.

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