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Am Sonntagmorgen war um wenige Minuten vor 10:00 Uhr ein Radfahrer in Arnsberg unterwegs. Der 18-jährige Mann fuhr auf der Langen Wende. Dabei prallte er gegen einen Laternenmast und stürzte. Der junge Mann musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden, wo er ambulant behandelt wurde. Um der Unfallursache auf den Grund zu gehen, wurde mit dem 18-Jährigen ein Alco-Test durchgeführt. Der erbrachte eine Wert von über 1,8 Promille und damit die mutmaßliche Unfallursache.
Für Fahrradfahrer gilt zwar eine höhere Promillegrenze wie für Autofahrer, aber ab 1,6 Promille und mehr ist auch für sie die gesetzliche Höchstgrenze erreicht. Die Folgen sind dann identisch zu anderen Fahrzeugführern: Blutprobe, Strafanzeige und Konsequenzen für den Führerschein. Und für alle Fahrzeugführer im Straßenverkehr gilt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit. Ab 0,3 Promille und alkoholbedingten Ausfallerscheinungen droht eine Strafanzeige. Auch ein Verkehrsunfall kann dabei als eine solche Ausfallerscheinung gewertet werden. Die Empfehlung der Polizei: Alkohol und Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr passen einfach nicht zusammen. Deshalb lieber auf Nummer sicher gehen und im Zweifelsfall das Fahrzeug stehen lassen. Zur Sicherheit aller!

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