Arnsberg. Die Abfallberatung der Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass sich aufgrund der Weihnachtsfeiertage die Abfuhrtermine verschieben. Die Bezirke R 16 (Restmüll) und B 6 (Biotonne) werden vor(!) dem regulären Abfuhrtag bereits am Samstag, 22. Dezember, abgefahren. Gleiches gilt für die Bezirke R 17 (Restmüll), B 7 (Biotonne) und P 17 (Papiertonne). Hier werden die Gefäße ebenfalls eher geleert, nämlich bereits am Montag, 24. Dezember. Die Gefäße müssen hier somit früher als gewohnt an die Straße gestellt werden.
In der Weihnachtswoche verschieben sich die Abfuhrtermine dann um einen Tag nach hinten. Somit werden am Donnerstag, 27. Dezember, die Bezirke R 18, B 8 und P 18 abgefahren. Am Freitag, 28. Dezember folgen dann die Bezirke R19, B9 und P19 und am Samstag, 29. Dezember, die Bezirke R20 und B10.
Der Wertstoffbringhof ist an Heiligabend und Silvester sowie an den Feiertagen geschlossen.
Der Abfallkalender 2019 wird derzeit bis zum Jahresende durch die Post an alle Haushalte und Postfächer verteilt. Die Abfallberatung bittet alle Haushalte und Postfachinhaber um entsprechende Beachtung. Online steht der Abfallkalender 2019 sowie ein individueller Abfallkalender für die jeweilige Straße zum Ausdrucken bereits auf der Internetseite www.arnsberg.de/abfall/kalender.php zur Verfügung.
Teilweise haben sich Änderungen bei der Abfuhr und der Einteilung der einzelnen Bezirke ergeben. Die Stadt Arnsberg bittet daher alle Bürger, sich im Abfallkalender über die neuen Abfuhrtermine für Restmüll, Biotonne, Altpapier und gelben Sack zu informieren.
Der Abfallkalender enthält weiterhin zahlreiche Informationen zu allen Abfallbereichen mit den entsprechenden Kontaktdaten und Ansprechpartnern. Diese Informationen und vieles mehr zum Thema Abfall finden Sie ebenfalls online unter www.arnsberg.de/abfall.
Die Stadt Arnsberg appelliert an ihre Einwohner, die Überreste der Silvesterfeier, insbesondere die Reste von Feuerwerkskörpern oder -batterien, Flaschen, Verpackungs- oder sonstigen Müll, möglichst sofort oder zeitnah zu beseitigen, um das Stadtbild am Neujahrsmorgen nicht übermäßig zu beeinträchtigen. Die möglichst unverzügliche Reinigung der Gehwege gehört auch zu den Anliegerpflichten nach der Straßenreinigungsatzung. Es sollte selbstverständlich sein, dass jeder seinen Schmutz selbst entsorgt.

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