Arnsberg. In der Nacht zu Freitag ist es auf der Sauerlandstraße in Arnsberg zu einem Verkehrsunfall gekommen. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Gegen 01:27 Uhr wurde die Polizei zu dem Unfall mit Sachschaden alarmiert. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte ein erheblich beschädigtes Auto, das nach einer Kollision mit einem Zaun auf einem angrenzenden Feld zum Stillstand gekommen war. Zwei Zaunelemente wurden vollständig zerstört, ein weiterer Zaun erheblich beschädigt.

Nach eigenen Angaben des 26-jährigen Fahrers hatte er den Wagen stark beschleunigt, um die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu testen. Dabei verlor er offenbar aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle und kollidierte mit dem Zaun eines Firmengeländes. Mehrere Personen hielten sich zum Zeitpunkt des Vorfalls am Fahrbahnrand auf und beobachteten das Geschehen. Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d StGB ein. Der Führerschein des Fahrers wurde beschlagnahmt, das Fahrzeug sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an.

Zur rechtlichen Einordnung: Nach § 315d Strafgesetzbuch kann bereits ein sogenanntes ‚Alleinrennen‘ den Straftatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen – es braucht also nicht zwingend zwei Fahrzeuge, die gegeneinander antreten. Entscheidend ist, ob jemand sein Fahrzeug mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos führt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Die abschließende rechtliche Bewertung obliegt der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls dem Gericht.

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