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Umsonst hat sich der Vorsitzende des Vereins „Förderverein Hilfe für Mensch, Tier und Umwelt e.V.“ aus Warstein bei den zuständigen Gerichten gegen eine im Internet vorhandene Warnmeldung der Stadtverwaltung Arnsberg gegen seinen Verein beschwert.
Wie schon zuvor das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat nun auch das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilverfahren abschließend festgestellt, dass die Stadtverwaltung im November 2011 zu Recht vor den Geldsammlungen des Vereins gewarnt hat, da die gesammelten Spendengelder, immerhin 20.000,- € je Monat, seit vier Jahren größtenteils in private Taschen geflossen seien und nicht gemeinnützig verwandt wurden. Vom Gesamtergebnis flossen lediglich ganze 536,- € zwei Tierheimen zu. 
Die Gerichte bestätigten die Feststellungen der Stadtverwaltung und wiesen die Klage des Vereinsvorsitzenden endgültig ab.
Durch das weggefallene Sammlungsgesetz ist es den Behörden in Nordrhein-Westfalen nicht mehr möglich, sammelnde Personen und Vereine im Vorfeld zu kontrollieren und unseriöse Sammlungen zu verhindern. Es bleibt der Appell an die Spender, besonders bei Haustür- und Straßensammlungen vorsichtig zu sein.

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