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Bedarfsplanung wird mit vielen Akteuren abgestimmt

Arnsberg. Der Rettungsdienst in der Stadt Arnsberg funktioniert nach dem so genannten „Rendez-vouz-System“. Das heißt, dass in einem Notfall, bei dem neben dem Rettungsdienst auch ein Notarzt angefordert wird, dieser mit einem separaten Einsatzfahrzeug, dem Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF), extra zur Einsatzstelle gebracht wird. Ein Rettungstransportwagen (RTW) und das NEF machen sich also stets getrennt auf den Weg. Für die Sicherstellung des Rettungsdienstes gibt es einen “Rettungsdienstbedarfsplan”.

Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Arnsberg ist durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises beschlossen worden und sieht für die Stadt Arnsberg 1,5 Notarztstandorte zentral in Hüsten vor. D.h. ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist im 24-stündigen Einsatz an sieben Tagen dienstbereit (Tag- und Nachtdienst), ein weiteres NEF steht dem Rettungsdienst an 12 Stunden des Tages (Tagdienst) an ebenfalls sieben Tagen zur Verfügung. Grundlage für den Bedarfsplan ist ein erneutes Gutachten, das nach ersten Beratungen im Jahr 2019 in Auftrag gegeben worden war. In diesem Gutachten wurde der Zeitraum vom 1. März 2019 bis 29. Februar 2020 ausgewertet. Wichtigste Voraussetzung für die Erfüllung des gutachterlich überprüften Bedarfsplans ist, dass das erste Rettungsmittel (RTW mit zwei Notfallsanitätern oder NEF mit Notfallsanitäter und qualifiziertem Notarzt) innerhalb von 12 Minuten an jedem Einsatzort innerhalb der Stadt Arnsberg eintreffen muss. Dieses Ziel wird durch die drei Standorte der Rettungswachen in Arnsberg, Hüsten und Neheim erfüllt und sicher gestellt.

Drei Rettungswachen-Standorte in Arnsberg

Der Rat der Stadt Arnsberg hat dem Rettungsbedarfsplan des HSK zugestimmt. Damit verbunden ist eine perspektivische Zusammenführung der Notarztstandorte Neheim und Arnsberg am Standort Karolinen Hospital Hüsten des Klinikums Hochsauerland. Durch diese Zusammenführung wird die Zielvorgabe von 12 Minuten jedoch nicht gefährdet. Derzeit und auch weiterhin können die Zielvorgaben der Rettungsbedarfsplanung im Stadtgebiet Arnsberg eingehalten und sicher gestellt werden. Der Hochsauerlandkreis als Träger des Rettungsdienstes sowie die Stadt Arnsberg sehen somit keinen Handlungsbedarf gegen die beabsichtigten Planungen des Klinikums Hochsauerland. Diese sind bereits im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmt und vereinbart worden.

Bürgermeister: Stellen gute Versorgung sicher!

Bürgermeister Ralf Paul Bittner: “Wir werden in Arnsberg gemeinsam eine gute Versorgung sicherstellen und gewährleisten, dafür setzen sich alle Beteiligten intensiv ein. Der Rettungsbedarfsplan des Hochsauerlandkreises ist dafür die vom Kreistag gemeinsame beschlossene Grundlage, welcher unterschiedliche Aspekte berücksichtigen muss. Neben dem Notarztstandort z.B. auch die Standorte unserer Rettungswachen. Besonders für den Erhalt dieser Standorte haben wir uns sehr eingesetzt und waren gemeinsam erfolgreich. Es gilt jetzt den beschlossenen Rettungsbedarfsplan auch hinsichtlich der Notarztstandorte ebenfalls erfolgreich umzusetzen. Da müssen mögliche persönliche Interessen einzelner Beteiligter zurück stehen. Aktuell arbeitet zuständigkeitshalber der Hochsauerlandkreis da mit dem Klinikum Hochsauerland zusammen, welches durch Vertrag mit dem Kreis mit der Notarztbestellung beauftragt ist. Verständlich ist der Wunsch, dass einzelne Maßnahmen und Schritte, soweit sie früher als geplant erforderlich sind und erfolgen können, diese in diesem wichtigen Thema transparent zu kommunizieren. Deswegen unterstütze ich den SPD-Antrag und auch den Wunsch von Frau Verspohl, diese Transparenz im zuständigen Fachausschuss herzustellen.”

Verlegung eines Standortes im April wahrscheinlich

Wahrscheinlich im April 2022 wird zunächst nur der Notarztstandort St. Johannes Hospital Neheim an den Standort Karolinen Hospital Hüsten verlegt. Der Notarztstandort Marienhospital Arnsberg wird bis zur Inbetriebnahme des Notfall- und Intensivzentrums in Hüsten weiter in Arnsberg bleiben. Die Verlegung der Notarztstandorte erfolgt entsprechend dem beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan und wird somit bewusst an das neue Versorgungs-Zentrum in Hüsten angegliedert. Die Krankenkassen sind Kostenträger des Rettungsdienstes und finanzieren die Einsätze von RTW und NEF über die Krankenkassengebühren. Sie drängen auf eine Umsetzung der beschlossenen gutachterlich abgesicherten Bedarfsplanung. Die Krankenkassen haben dieser Umsetzungsplanung der Notarztstandorte bereits zugestimmt. In diesem Zusammenhang gibt es noch eine Detailabstimmung zwischen den Vertragspartnern für den Rettungsdienst – Klinikum Hochsauerland, Hochsauerlandkreis und Stadt Arnsberg. Die Verwaltung der Stadt Arnsberg wird den zuständigen Fachausschuss in Kürze über die beabsichtigte Vorgehensweise informieren.

Fachausschuss wird informiert

“Der Kreistag hat am 10. September 2021 den neuen Rettungsdienstbedarfsplan für den Hochsauerlandkreis beschlossen. Zu dem Beschluss gehört auch, dass die Notarztstandorte im Stadtgebiet Arnsberg an einem zentralen Standort in Arnsberg-Hüsten zusammengelegt werden. In einem ersten Schritt werden deshalb das Notarzteinsatzfahrzeug und der Notarzt vom Neheimer St. Johannes Hospital an das Hüstener Karolinen Hospital verlegt. Entsprechend dem Bedarfsplan werden auch die Vorhaltezeiten für das zweite NEF und den Notarzt am Marienhospital in Arnsberg reduziert und zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls an das Karolinen Hospital verlegt. Es besteht eine vertragliche Vereinbarung des Kreises mit der Klinikum Hochsauerland und der Stadt Arnsberg über die Notarztgestellung für die Standorte im Stadtgebiet. In diesem Vertrag ist auch geregelt, dass Veränderungen der Bedarfsplanung – wie im vorliegenden Fall – übernommen werden”, sagt Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises.

Hintergrund:

Die Notfallsanitäter im Rettungsdienst haben eine fundierte medizinische Notfallausbildung und weitgehende Kenntnisse und Befugnisse bei der Erstversorgung am Einsatzort. Darüber hinaus beteiligt sich der Hochsauerlandkreis auch am Projekt “Tele-Notarzt” bei dem die erstversorgenden Kräfte vor Ort über Datenleitung (Video- und Datentransfer) in den RTW bereits Anweisungen des Notarztes erhalten, wenn dieser noch auf der Anfahrt ist.

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